Mit der Unterstützung durch die Kommunen, führt die TGG Markterkundungsverfahren durch. Hierbei steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Kommune bezüglich der verfügbaren Downloadraten unter das „Graue Flecken“-Programm (Downloadraten geringer als 100 Mbit/s) fällt und ob alle weiteren Bedingungen für eine Förderfähigkeit gegeben sind. Dabei sind auch alle Netzbetreiber gefragt, ob diese eine eigenwirtschaftliche Erschließung in Erwägung ziehen.
Mit der Klärung des individuellen Bedarfs einzelner Kommunen geht auch die Bildung praktikabler „Cluster“, also regionaler Zusammenlegungen einher. Erst wenn in keinem angemessenen Zeitraum eine Clusterbildung möglich ist, kann ein Ausbau kleinerer Gebiete ins Auge gefasst werden.
Als Ansprechpartner der Kommunen unterstützt die TGG die kommunalen Auftraggeber in der Ausgestaltung sämtlicher Vertragswerke.